PVC und Sicherheit

 

Da PVC vielmals im Alltag eingesetzt wird und somit nahe am Menschen ist, spielt Sicherheit eine sehr grosse Rolle. Dies betrifft die grundsätzliche Verträglichkeit, das heisst dass keine Schadstoffe die Menschen gefährden. Aber auch im Katastrophenfall wie z.B. Bränden ist das Verhalten eines Werkstoffes relevant.

PVC Bodenbeläge – schwer entflammbar und sicher

In den meisten öffentlichen Gebäuden werden – insbesondere für Fluchtwege – Bodenbeläge verlangt, die schwer brennbar und wenig qualmend sind.
Homogene PVC-Bodenbeläge erfüllen diese Forderungen in höchstem Masse. PVC-Bodenbeläge enthalten mit dem Chloratom ein fest eingebautes, natürliches Flammschutzmittel. Durch entsprechende Rezepturgestaltung und Aufbau können sie schwer entflammbar eingestellt werden und erreichen die höchsten Brandklassen.

PVC als sicheres, zuverlässiges Kabelmaterial

PVC-Kabel weisen gute technische Eigenschaften und günstige Kosten auf. Zudem sind PVC-Standardkabel ohne Zusatz flammhemmender Additive flammwidrig und selbstverlöschend.
Weiterentwickelte PVC- Kabel zeigen deutlich verbesserte brandschutztechnische Eigenschaften, in Verbindung mit einer reduzierten Rauchund geringen Säureabgabe. PVC bietet damit eine vergleichbare Leistung wie andere Kabelmaterialien zu wesentlich geringeren Kosten. Die gesparten Investitionskosten können zusätzliche Brandschutzmassnahmen ermöglichen.

 


 

Weichmacher

Etwa 70 % des produzierten PVC wird in Europa zur Herstellung harter Produkte verwendet wie zum Beispiel für Fensterprofile und Rohre, die sich durch ihre Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit auszeichnen. Aus den verbleibenden 30 % entstehen weiche Artikel wie z.B. Bodenbeläge, Kunstleder, Dachdichtungsbahnen, LKW-Planen, Tapeten, Kabel oder Schläuche.. Weichmacher verleihen PVC besondere Gebrauchseigenschaften, die solchen von Gummi ähnlich sind. Der von Natur aus harte Werkstoff wird durch ihren Zusatz flexibel und dehnbar. Gleichzeitig bleibt er formstabil.

Vielseitig einsetzbar dank hervorragender Materialeigenschaften

Weich-PVC lässt sich auf vielfältige Weise zu einem breiten Spektrum von Produkten verarbeiten. Pasten aus einer Mischung von PVC und Weichmachern erweitern das Angebot beispielsweise durch ausdrucksstarke Vinyltapeten oder pflegeleichte Bodenbeläge. Weich-PVC zeichnet sich durch seine hervorragenden Materialeigenschaften aus, die ein vielseitiges Anwendungsspektrum ermöglichen. Flexible Produkte wie Kunstleder, witterungsbeständige Dachbahnen oder schwer entflammbare Kabel bereichern unser Leben, machen es komfortabler und sicherer. In der medizinischen Versorgung haben sich weiche PVC-Anwendungen schon seit Jahrzehnten bewährt. Blutbeutel, Schlauchsysteme oder Wundverbände sind elementare Bestandteile der Patientenversorgung. Dank ihrer guten Verträglichkeit empfehlen Experten PVC-Produkte in diesem Bereich auch für hochempfindliche Allergiker.

Nicht pauschal zu verurteilen

Die am häufigsten eingesetzten Weichmacher sind Ester der Phthalsäure. Bei ihrer Verwendung erfolgte im europäischen Markt in den letzten Jahren eine Veränderung hin zu hochmolekularen Weichmachern. Den grössten Anteil bilden hier DINP und DIDP. Diese Stoffe haben niedermolekulare Weichmacher wie DEHP, DBP und BBP im Markt abgelöst. Auch weitere Spezialweichmacher erlangten inzwischen wirtschaftliche Bedeutung. Zu ihnen gehören Polymerweichmacher auf Adipinsäurebasis, Adipate, Terephthalate und andere phthalatfreie Weichmacher wie z.B. Hexamoll® DINCH. In der öffentlichen Diskussion werden Phthalate immer wieder mit schädlichen Wirkungen für Mensch und Umwelt in Verbindung gebracht. Diese pauschale Verurteilung ist nicht gerechtfertigt.

Differenzierte Wirkung aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften

Es gibt sehr viele Phthalate, die sich in ihrer Wirkung deutlich voneinander unterscheiden. Niedermolekulare, kurzkettige Phthalate (DBP, DIBP, BBP, DEHP = Low Molecular Weight Plasticisers, LMWs) sind als reproduktionstoxisch eingestuft worden, d.h. sie stehen u.a. in Verdacht, die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen. Im Rahmen von REACH, der neuen europäischen Chemikaliengesetzgebung, wurden diese Stoffe als „Substanzen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften“ gelistet. Ihre Produktion und Anwendungen werden ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Unterschied zu LMWs haben die höhermolekularen Phthalate DINP und DIDP (= High Molecular Weight Plasticisers, HMWs) andere Eigenschaften. Deshalb sind diese Stoffe nicht kennzeichnungspflichtig und können weiterhin für alle derzeitigen Anwendungen eingesetzt werden. DINP und DIDP gehören zu den toxikologisch und ökologisch am intensivsten untersuchten Stoffen.

Positive Beurteilung der EU-Risikoabschätzung nach jahrelangen Untersuchungen

Beide Weichmacher durchliefen die Risikoabschätzung und –bewertung der EU ohne jede Beanstandung. Damit endete ein zehnjähriger Prozess umfassender wissenschaftlicher Bewertungen durch Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber. Im Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 13. April 2006 wurde ausdrücklich bestätigt, dass keine Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erwarten sind. Die Europäische Kommission hat erstmals im Dezember 1999 für Kinderspielzeug, das bestimmungsgemäss von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen wird, ein auf drei Monate begrenztes Anwendungsverbot von bestimmten Phthalaten in Weich-PVC erlassen. Diese temporäre Massnahme löste im Januar 2007 eine permanente gesetzliche Regelung (2005/84/EG) ab. Danach dürfen die Weichmacher DEHP, DBP und BBP weder in Kinderspielzeug noch in Babyartikeln eingesetzt werden. DINP, DIDP und DNOP können danach in solchen Kinderspielzeugen und Babyartikeln verwendet werden, die Kinder nicht in den Mund nehmen können. Die technischen Ausführungen sind im Leitfaden der EU-Kommission zur Interpretation des Konzeptes „Kann in den Mund genommen werden“ beschrieben. Die Verwendungsbeschränkung hat das EU-Parlament ausschliesslich aufgrund von Vorsorgeaspekten getroffen, nicht auf Basis toxikologischer Eigenschaften.

 

(Auszug aus der Broschüre „Alles über PVC“; AgPU und PVCH 2011)